Ein Patentrezept gibt es nicht

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Dr. Petra Gerlach, Leiterin Medienpolitik LfM NRW, Jan Mönikes, Justiziar BdP, Stefan Lauer, Amadeu Antonio Stiftung, Kira Ayyadi, Forschungsgruppe Modellprojekte e.V. (von links nach rechts)

Wie umgehen mit Hass im Netz? Ignorieren oder entsprechende Postings löschen ist keine Lösung, so die unmissverständliche Botschaft von Stefan Lauer von der Amadeu Antonio Stiftung.

Beim Workshop mit Kommunikationsverantwortlichen, den das gemeinsame Projekt der Stiftung, des BdP und der Forschungsgruppe Modellprojekte in der Landesanstalt für Medien NRW in Düsseldorf Ende April abhielt, empfahl Lauer zwei Strategien: Moderierend eingreifen oder aktiv mitdiskutieren. Am effektivsten seien dabei gute Argumente, Humor und die Mobilisierung der eigenen Community. Wichtig sei außerdem, eine Netiquette definiert zu haben, auf deren Grundlage man gegen Hater auch rigoroser vorgehen könne.

Vergangene Hasswellen im Netz hätten allerdings gezeigt: „Es gibt noch keine befriedigenden Antworten auf die Strategie der Populisten.“ Und Lauer lieferte gleich noch einen eindeutigen Befund mit: Der Hass kommt überwiegend von rechts, die Protagonisten sind extrem gut organisiert und es braucht oft nur eine Kleinigkeit, an der sich die Wut entzündet. Den Rechten gehe es nicht um den Anlass selbst, sondern sie seien darauf aus, die Deutungshoheit im Netz zu gewinnen, indem sie es mit ihren Botschaften fluten, so Lauer weiter.

Dass man es hier mit Überzeugungstätern zu tun hat, bestätigte der Justiziar des BdP Jan Mönikes. „Aus den Trollen sind Hater geworden, die nicht mehr nur schlecht gelaunt sind, sondern den öffentlichen Diskurs bestimmen wollen bis hin zu Drohungen und der Aufforderung zu Gewalt.“ Welche Hürden zu überwinden sind, wenn man dagegen den Rechtsweg beschreitet, erklärte Mönikes anschaulich anhand verschiedener Definitionsprobleme. Das beginne schon bei der Frage, was eine Tatsachenbehauptung sei und was eine persönliche Meinung. Denn Hatespeech sei kein juristischer Begriff und die Meinungsfreiheit nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts das höchste Gut in einer pluralen Demokratie.
Sein Fazit: Der zivilrechtliche Weg sei oft der bessere als der strafrechtliche, da man schneller ein Urteil erwirken könne und die Strafen wie etwa Geldbußen die Hater oft empfindlich treffen würden.

Text & Bild: Thomas Wittek